Donauausbau zw. Straubing und Vilshofen, Hochwasserschutz Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf, Koordination und Umsetzung der PIK-Maßnahmen

Ziele

Die Hochwasserschutzanlagen an der niederbayrischen Donau zwischen Straubing und Vilshofen wurden in den 1930er bis 1950er Jahren errichtet und bieten nach heutigem Stand nur mehr Schutz vor einem etwa 30-jährlichen bis maximal 50-jährlichen Hochwasser. Aus diesem Grund führt die Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH (RMD) im Auftrag der Bauherren Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern in diesem Bereich umfangreiche Ausbaumaßnahmen durch, um Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ 100) zu schützen und gleichzeitig Hochwasserrückhalteräume, soweit möglich, zu erhalten. Durch diese Baumaßnahmen entstehen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz durch angemessene Kompensationsmaßnahmen auszugleichen sind.

Durch die Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz an der Donau wird in den Lebensraum der geschützten Zielarten des Offenlandes (u.a. Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche) eingegriffen. Mittels freiwilliger produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen) auf Ackerflächen soll ein ökologischer Ausgleich für diesen Lebensraumverlust geschaffen werden.

Kurzbeschreibung

2014 beauftragte die RMD eine Arbeitsgemeinschaft aus Deutschem Verband für Landschaftspflege (DVL), Landschaftspflegeverband Straubing-Bogen und dem Büro Bosch&Partner mit der Umsetzung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen) für den Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Donau.

In den Landkreisen Straubing-Bogen und Deggendorf sollen Landwirtinnen und Landwirte dazu gewonnen werden, freiwillig auf ihren Nutzflächen artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen wie zum Beispiel Lerchenfenster, Kiebitzbrachen oder Blühstreifen für das Rebhuhn anzulegen. Mit Unterstützung der Partner aus Landwirtschaft, Verbänden und Behörden werden Verträge mit unterschiedlichen Maßnahmenkombinationen abgeschlossen.

Entsprechend dem Ertragsausfall und der Anbaukosten erhalten die Landwirte eine maßnahmenbezogene Honorierung, die von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) errechnet wurde. Darüber hinaus wird eine PIK-Prämie erstattet, die die zusätzlichen Aufwendungen bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen honoriert.

Für die ausreichende Erfüllung der Kompensationsleistung steht die Arbeitsgemeinschaft ein: Die „institutionelle Sicherung“ nach § 9 Bayerische Kompensationsverordnung ersetzt eine dauerhafte Flächensicherung.

Aktivitäten

Abschluss von PIK-Maßnahmen, wie zum Beispiel: Ackerbrachen, Blühflächen, Lerchenfenster, erweiterter Saatreihenabstand.

  • Herausforderungen, die im Projektverlauf entstehen, werden mit Landbewirtschaftenden und weiteren Betroffenen frühzeitig angegangen und gelöst.
  • Die Arbeitsgemeinschaft gewährleistet kurze Wege zwischen Planung, Umsetzung und Koordination.
  • Als regional verankerter Akteur bringt der LPV seine Gebietskenntnisse und Kontakte zu Landwirtinnen und Landwirten sowie Behörden ein.
  • Die Projektumsetzung wird mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit aus Flächenbegehungen, Zeitungsartikeln und Feld-Informationstafeln begleitet.

Ergebnisse

Nach den ersten Beratungsgesprächen schloss der LPV Straubing-Bogen im Auftrag der RMD Wasserstraßen GmbH acht Verträge über circa 20 Hektar. Im Laufe der letzten fünf Jahre konnten immer mehr Flächen von interessierten Landwirtinnen und Landwirte an dem Projekt unter Vertrag genommen werden. Teilweise überstieg die Nachfrage den Bedarf. Bei der Umsetzung der PIK wird nachwievor Wert auf vielfältige Maßnahmenkombinationen gelegt, die allen Zielarten dienen.

RMD: seit 2020 umbenannt in WIGES - Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH

Laufzeit

2015 - 2020

Partner

bosch & partner

WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft

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